Künstlerstipendium

Ausschreibung: Künstlerstipendium 2015 des Lions-Hilfswerks Düsseldorf-Meererbusch e.V.

Auch 2015 wird das Lions-Hilfswerk Düsseldorf-Meererbusch ein Künstlerstipendium ausschreiben. Das Stipendium wird im Bereich Bildende Kunst vergeben.

Die Förderung besteht in einer monatlichen Zuwendung von 300 Euro für ein Jahr.

Ziel ist es, einer Künstlerin oder einem Künstler den Einstieg in eine selbständige, professionelle Existenz zu erleichtern.

Während der Laufzeit des Stipendiums werden Arbeitsergebnisse erwartet, die professionellen Anforderungen genügen. Sie sind nach Absprache mit dem Zuwendungsgeber vorzuweisen. Das Lions-Hilfswerk Düsseldorf-Meererbusch behält sich vor, bei unzureichender Erfüllung dieser Verpflichtung die weitere Auszahlung des Stipendiums einzustellen. Im Anschluss an das Stipendium unterstützt das Lions-Hilfswerk Düsseldorf-Meererbusch eine Veranstaltung, um die Arbeitsergebnisse der Öffentlichkeit vorzustellen.

Gefördert werden freischaffende professionelle Künstlerinnen und Künstler nach Abschluss eines Studiums, einer Ausbildung oder Vergleichbarem. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten bereits eine gewisse öffentliche Anerkennung erfahren haben und erste Berufserfahrungen (z.B. in Form von Einzel- oder Gruppenausstellungen oder aufgrund künstlerischer Auftragsarbeiten) vorweisen können.  

Das Stipendium kann einer Künstlerin oder einem Künstler nur einmal zugesprochen werden.  

Bewerbung: Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:

  • ein formloses Anschreiben,
  • ein tabellarischer Lebenslauf mit künstlerischem und beruflichem Werdegang,
  • Dokumentationsmaterial zur künstlerischen Tätigkeit (Kataloge, Fotos, Presseberichte, Referenzen etc., keine Originale).  

Die Bewerbungsunterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein adressierter und ausreichend frankierter Umschlag der Bewerbung beiliegt.    

Bewerbungsstelle: Lions-Hilfswerk Düsseldorf-Meererbusch c/o Präsident Ulrich Maas, Am Mühlenbach 6 40670 Meerbusch, Stichwort: „Künstlerstipendium“  

Bemerkungen: Das Stipendium wird nur bei hinreichender Qualität der mit der Bewerbung vorgelegten Arbeitsergebnisse vergeben; der Zuwendungsgeber behält sich auch eine Verlängerung der Bewerbungsfrist oder eine Erneuerung der Ausschreibung vor. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.  

siehe auch unter Aktionen - Pressespiegel